Allgemeinde Geschäftsbedingungen der SHC Netzwerktechnik GmbH

1) Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen.

Abweichungen von diesen Bedingungen sind durch Einzelvertrag möglich. Verträge bedürfen der Schriftform.

2) Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen.Der Gültigkeitszeitraum beträgt wenn nicht anders angegeben 30 Werktage.

3) Liefer- und Leistungszeit, Anfahrtspauschale

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde sind von uns genannte Fristen und Termine unverbindlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Für Lieferungen und Leistungen innerhalb Berlins, Potsdams und Frankfurt a.M. erhebt die SHC Netzwerktechnik GmbH eine Anfahrtspauschale in Höhe von 45 €. Anfahrten außerhalb dieser Orte werden mit 40 Cent/km ab Firmensitz Frankfurt a.M.: Ludwigstrasse 33-37, Berlin: Westhafenstrasse 1 und Köln: Konrad-Adenauer-Ufer 37 berechnet.

Bei mehrtägigen Einsätzen wird eine Spesenpauschale von 205€/Person/Tag berechnet.

4) Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wurde.

5) Reparatur und Gewährleistung

Die SHC Netzwerktechnik GmbH bietet eine Garantie von 6 Monaten sowie einen erweiterten Gewährleistungsanspruch im Sinne der gesetzlichen Regelungen über einen Zeitraum von 24Monaten. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Garantie- und Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Um einen Anspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dem fehlerhaften Gegenstand eine Beschreibung des Fehlers und eine Kopie des Lieferscheines bzw. der Rechnung beizulegen. Im Falle von Installationsmängeln oder Fehlern ist die detaillierte Fehlerbeschreibung um die weiteren Umstände des Auftretens des Fehlers zu erweitern (Datum und Uhrzeit, Anzahl der angemeldeten Nutzer, Art und Anzahl der ausgeführten Programme, u.ä.).

Defekte Geräte sind mit vorausbezahlter Fracht an uns einzusenden. Im Falle von, aus welchen Gründen auch immer, notwendigen vor-Ort Reparaturen ist dem technischen Service der SHC Netzwerktechnik GmbH Zugang zu allen Geräten und Räumlichkeiten zu gewähren, die nach dem Ermessen des eingesetzten Technikers zur Behebung des Mangels untersucht werden müssen. Das Risiko bei einer Reparatur auftretender Datenverluste ist vom Kunden zu tragen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt das Risiko bei der SHC Netzwerktechnik GmbH. Durch Instandsetzung bzw. Nachbesserung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Wird nach ausführlicher Fehlersuche kein Mangel festgestellt, kann eine Prüfpauschale nach der jeweils gültigen SHC Netzwerktechnik GmbH Preistabelle in Rechnung gestellt werden. Diese beträgt zur Zeit 125 € /Stunde. Die Inrechnungstellung liegt im Ermessen der SHC Netzwerktechnik GmbH.

6) Support

Telefonischer Support wird unter den Rufnummer 030 / 609849 2112 oder 030 / 609849 0 geleistet. Der Support ist in angemessenem Rahmen abgesehen von den anfallenden Telefongebühren kostenlos.

Die Entscheidung, was ein „angemessener Rahmen“ ist, liegt bei der SHC Netzwerktechnik GmbH.

7) Fernwartung / Fernadministration

Fernwartung und Fernadministration sind nur bei bestehendem Internetzugang und bekannter IP-Adresse möglich. Die Wartung selbst ist kostenlos. Die Lösung von bei einer Fernwartung festgestellten Problemen ist in angemessenem Rahmen kostenlos. Die Entscheidung, was einen „angemessenen Rahmen“ darstellt, liegt bei der SHC Netzwerktechnik GmbH. Evtl. notwendige Wartungen vor Ort müssen beauftragt werden und werden nach Angebot oder mit 175 € / Stunde sowie einer Anfahrtspauschale nach 3.) berechnet.

8) Kulanz

Kulanzleistungen liegen im Ermessen der SHC Netzwerktechnik GmbH. Kulanzleistungen stellen keine Anerkennung irgendwelcher Rechtsansprüche dar.

9) Schäden und Haftung

Die SHC Netzwerktechnik GmbH haftet für keinerlei durch Einsatz bei uns erworbener Geräte oder durch unsere Installation verursachte Schäden, insbesondere haftet die SHC Netzwerktechnik GmbH nicht für Mangelfolgeschäden.

Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.

10) Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug auf das auf der Rechnung genannte Konto zu leisten.

11) Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der SHC Netzwerktechnik GmbH.

12) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

14) Sonstiges

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten zum Zwecke der maschinellen Weiterverarbeitung in unsere EDV aufgenommen werden.

Stand 01.01.2009

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